Ausfluege und Unterrichtsgaenge
Beratungs- und Foerderzentrum (BFZ)
Englischsprachigen Bilderbuecher
Uebergang weiterführende Schulen
Alarmplan
- Birgit Hein-Schmidt (SL) verantwortlich für die Schule und die Kommunikation mit der Polizei
- Stefanie Decker (SHV) verantwortlich für die Öffnung der Einfahrt und Einweisung der Rettungsdienste (nur wenn sie sich dadurch nicht selbst in Gefahr begibt)
- Björn Loose (KR) verantwortlich für das Kollegium
- Roswitha Veckovic (Sekretärin) verantwortlich für Elternanrufe
Vorgehensweise im Krisenfall:
- RUHE BEWAHREN
- ÜBERBLICK GEWINNEN
- KLARE ANWEISUNGEN GEBEN
- SICH NICHT IN GEFAHR BEGEBEN
Verhaltensabsprachen des Kollegiums mit den Schülern im Krisenfall:
- Das bekannte Codesignal wir abgesetzt.
- Lehrer verschließt die Klassentür, Kinder legen sich unter die Tische am Fenster, flach auf den Boden.
- Fenster schließen und Sichtschutz herunterlassen, Licht aus.
- Auf weitere Anweisung der Schulleitung bzw. des Polizisten hören
(Die Schulleitung wird nach Erscheinen der Polizei die Verantwortung abgeben).
Verhaltensweise des Lehrers bei einer Katastrophe:
- Notruf abgeben
wer (Adresse der Schule)
was
wo (Raumnummer angeben, steht auf dem Feueralarmplan an der Tür)
wie viele Personen sind verletzt, welcher Art sind die Verletzungen
- Schulleitung bzw. Frau Veckovic informieren, um Codesignal abzusetzen.
Das Krisenteam wird in Zusammenarbeit mit der Polizei mehrere Sammelplätze und Fluchtwege erarbeiten und uns informieren.
Es wird noch weitere Auskünfte geben in welcher Form wir den „Alarmplan für schulische Katastrophen und Krisen“ üben werden.
Krisenteam und Polizei treffen sich einmal jährlich.
Sicherheitstipps seitens der Polizei:
? Die Kolleginnen sollten während ihrer Dienstzeit besonders im
„Neubau“ und im „Hinterhaus“ ein funktionstüchtiges Handy
besitzen.
? Das Kollegium sollte „Erste Hilfe“ gewährleisten können.
Aufsichtsfuehrung
Grundlage ist die Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung – AufsVO) vom 11. Dezember 2013
An der Kirchnerschule gibt es folgende Aufsichten:
Frühaufsicht von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr findet auf dem Vorderhof sowie Hinterhof statt. Bei schlechtem Wetter dürfen die Schüler das Schulgebäude betreten und in den Fluren des Erdgeschosses auf den Unterrichtsbeginn warten. Dabei sollte die Aufsicht des Vorderhofs im Hauptgebäude Aufsicht leisten und die Lehrperson auf dem Hinterhof im Neubau.
Die Aufsicht der ersten Pause findet von 9.30 Uhr bis um 9.50 Uhr und der zweiten Pause von 11.30 Uhr bis 11.50 Uhr auf dem Vorderhof sowie dem Hinterhof statt. Dabei stehen auf dem Vorderhof mindestens eine und auf dem Hinterhof zwei Lehrkräfte. Auf dem Hinterhof müssen die Toiletten rechtzeitig geöffnet und am Ende der Pause wieder geschlossen werden.
Ausfluege und Unterrichtsgaenge
Geplante Ausflüge werden den Eltern an den Elternabenden oder über einen Elternbrief mitgeteilt. Diese werden dann so früh wie möglich dem Konrektor bzw. der Schulsekretärin gemeldet und in den dort vorhandenen Ordner eingetragen, um einen reibungslosen Schulalltag zu ermöglichen (Stundenplanänderung etc.). Fahrscheine für die jeweiligen Ausflüge sind im Sekretariat erhältlich. Die Erstehilfetasche ist im Sekretariat erhältlich und dort nach dem Ausflug wieder abzugeben. Sollte etwas der Tasche entnommen worden sein, so muss dies gemeldet werden, um sie wieder zu vervollständigen.
Falls es zeitlich möglich ist findet der Unterricht vor dem Ausflug wie geplant statt. Der Unterricht nach dem Ausflug fällt in der Regel aus. Diese Entscheidung liegt schlussendlich aber im Ermessen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers.
Beratungs- und Foerderzentrum
(Charles-Hallgarten-Schule, Frankfurt – BFZ)
Wann wird das BFZ eingeschaltet
- Das Beratungsangebot der Charles-Hallgarten-Schule richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern der Regelschulen oder der Kindergärten, wenn sich Fragestellungen zum Lernen und/oder Verhalten von Kindern und Jugendlichen ergeben.
- In der Regel wird ein Antrag auf Unterstützung durch das BFZ dann gestellt, wenn trotz eingeleiteter Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule eine ausreichende Förderung nicht gewährleistet werden kann.
- Voraussetzung für die Durchführung einer Unterstützungsleistung des Beratungs- und Förderzentrums ist die Einverständniserklärung der Eltern. Verweigern Eltern ihr Einverständnis, so ist eine schülerbezogene Förderung durch das Beratungs- und Förderzentrum nicht möglich. Das Recht der Lehrkräfte sich beraten zu lassen, bleibt bestehen.
- Beratung ist verbindlich vorgeschrieben, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen der Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf besteht. Entsprechende Anträge zur Feststellung werden folglich vom staatlichen Schulamt nur nach erfolgter Beratung angenommen. In der Beratungstätigkeit werden alle Fördermaßnahmen ausgelotet, um möglichst die allgemeine Schule als Lernort für den betreffenden Schüler oder Schülerin zu erhalten.
Erstkontakt
- In der Regel nimmt die zugeordnete BFZ-Lehrkraft den Antrag/Meldebogen entgegen.
- Die Anträge werden von den Lehrkräften möglichst zeitnah bearbeitet. (Formulare sind im Sekretariat erhältlich.)
Auftragsklärung
- Im Rahmen eines ersten Gespräches zwischen Antrag stellender Lehrkraft und BFZ-Lehrkraft werden das vorrangige Problem, evtl. Hypothesen, die Erwartungen und der Auftrag an das BFZ und erste Maßnahmen erarbeitet und dokumentiert.
- Das Erstgespräch sollte in einem angemessenen zeitlichen und störungsfreien Rahmen stattfinden. Dies gilt auch für alle weiteren Beratungsgespräche.
Diagnostik
- Im Anschluss an das Erstgespräch können Unterrichtshospitationen stattfinden, um die Schülerin/den Schüler in ihren/seinem Lernumfeld zu beobachten. Ein schriftliches Einverständnis der Eltern und der Antrag/Meldebogen müssen vorliegen.
- Bevor individuelle förderdiagnostische Maßnahmen durchgeführt werden, muss ein Gespräch zwischen Antrag stellendem Regelschullehrer, BFZ-Lehrkraft und Eltern stattfinden, in dem die Eltern über die Arbeit des BFZ informiert und Informationen über die Vorgeschichte und die aktuelle Entwicklung des Schülers/der Schülerin eingeholt werden.
- Zur Erhebung der Lernausgangslage der Schüler/des Schülers verwendet die BFZ-Lehrkraft förderdiagnostische Verfahren, die es erlauben eine lernprozessorientierte Förderung zu planen und einzuleiten. Hierbei können auch standardisierte Testverfahren zur Leistungsfeststellung verwendet werden. Intelligenztests sollen nur in begründeten Ausnahmefällen hinzugezogen werden. Ein schriftliches Einverständnis der Eltern muss vorliegen. Unterrichtsbeobachtungen, Gespräche mit allen an der Förderung beteiligen Personen und Informationen aus der Schülerakte dienen außerdem zur Erhebung des Lernstands.
- Der BFZ-Lehrkraft steht während ihrer Anwesenheit ein geeigneter Raum zur Verfügung.
Beratung
Beratung ist eine präventive Maßnahme. Es werden Rahmenbedingungen analysiert und gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart.
Unser Beratungsangebot umfasst Folgendes:
- Auftragsklärung mit Lehrkraft, Eltern, Schülerin oder Schüler
- Beobachtung der Schülerin/des Schülers im Klassenverband
- Lernstandsanalyse
- u. U. Testverfahren – in der Regel nicht standardisiert
- Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler
- Austausch mit den Lehrkräften zur Entwicklung von Fördervorschlägen (Gestaltung von Unterrichts- und Förderangeboten, Hilfsmittel, …)
- Elterngespräche
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit außerschulischen Einrichtungen
- Teilnahme an Klassenkonferenzen
Förderplan
- Grundlage für die Förderplanung ist das Förderkonzept der allgemeinen Schule.
- Ausgehend von den diagnostischen Ergebnissen schreibt der Klassenlehrer oder der Antrag stellende Lehrer den individuellen Förderplan unter Berücksichtigung aller Beteiligten fort. Die BFZ-Lehrkraft kann ihn dabei beraten.
- Eltern und Schüler sind über die Ziele und Inhalte des Förderplans von dem/den Klassenlehrer/innen zu informieren.
- Der individuelle Förderplan ist für alle Beteiligten verbindlich.
- Der Förderplan wird in sinnvollen Abständen mit allen Beteiligten evaluiert und fortgeschrieben, spätestens nach einem Schulhalbjahr.
- Die durch den Förderplan festgelegten Fördermaßnahmen enden, wenn das vereinbarte Ziel erreicht wurde, eine Förderung in der allgemeinen Schule ohne Unterstützung des BFZ stattfinden kann oder ein Förderausschuss einberufen wird.
- Die Gesamtverantwortung für die Förderung obliegt weiterhin der allgemeinen Schule.
Förderung durch Lehrkräfte des BFZ
- Vorbehaltlich einer entsprechenden Kapazität kann die Förderung der Schüler/innen durch das BFZ begleitet werden durch
- Angebote der Binnendifferenzierung oder
- durch die Bildung von kleinen Fördergruppen (z.B. Sprachheilprävention)
- Die Förderung durch die BFZ-Lehrkraft sollte möglicht auf ein halbes Jahr begrenzt sein, kann in besonderen Fällen und bei entsprechenden Kapazitäten der BFZ-Lehrkraft verlängert werden.
- Grundlage aller Fördermaßnahmen ist der von der Regelschule erstellte Förderplan.
Abschluss der BFZ-Beratung/Förderung
- Nach Abschluss der Beratung und Förderung durch das BFZ schreibt die BFZ-Lehrkraft einen Bericht.
- Auf Wunsch der Eltern kann bei Schulwechsel ein Übergabegespräch mit der BFZ-Lehrkraft und/oder Klassenlehrerin stattfinden.
Evaluation
- Zu Beginn eines Schuljahres findet ein Gespräch zwischen Schulleitung der allgemeinen Schule, Schulleitung der ansässigen BFZ-Schule und des BFZ-Beauftragten über die Zusammenarbeit mit dem BFZ statt. Hierbei können Kooperationsvereinbarungen evaluiert und ggf. fortgeschrieben werden.
Beratungsverfahren (BFZ)
Das Verfahren bei Beratung und Beantragung einer Stellungnahme durch das BFZ:
- Die Lehrkraft füllt den Meldebogen (Anlage 1) zur Beratung aus. Dem Antrag beigelegt werden muss die Einverständniserklärung der Eltern (Anlage 2) sowie ggf. die Schweigepflichtsentbindung (Anlage 3).
- Die BZF-Kraft nimmt Kontakt zur Lehrkraft auf und vereinbart einen Hospitations-/Gesprächstermin. Die Beratung kann je nach Fall einen oder mehrere Termine umfassen.
- Reicht die Beratung nicht aus, so wird beim BFZ eine förderdiagnostische Stellungnahme beantragt (bis spätestens 01.12.!)
- Der entsprechende Antrag (Anlage 4) wird von der Schule ausgefüllt und fristgerecht an das zuständige BFZ geleitet. Dem Bericht werden alle nötigen Dokumentationen der Prävention (Anlage 5) wie aktuelle Förderpläne beigefügt.
- Für die 4.Klässler gilt: bis spätestens Februar wird eine Interessensbekundung für die inklusive Beschulung im Jahrgang 5 (Anlage 6) (grünes Formular) ausgefüllt.
- Für einzuschulende Kinder gilt: Bericht der vorschulischen Einrichtung (Anlage 7) wird über die aufzunehmende Schule an das zuständige BFZ weitergeleitet.
Betreuungsangebot
Die Kirchnerschule bietet eine Frühbetreuung in den Räumen der ESB für alle Klassen von 7.30 Uhr – 8.45 Uhr an. Alle Kinder können ohne Anmeldung die Frühbetreuung besuchen.
Ferner bietet die Schule eine Betreuung, mit der Möglichkeit dort die Hausaufgaben zu machen, an. Die Betreuung findet nach Unterrichtsende bis 14:00 Uhr statt. Für ein Halbjahr sind 90,- € zu zahlen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für 145 Kinder bietet die ESB Betreuungsplätze bis 17 Uhr an.
Auskünfte zum Anmeldeverfahren und der freien Plätze sind im Sekretariat zu erhalten.
Bundesjugendspiele
Im Frühsommer (Mai/Juni) finden jedes Jahr an zwei Tagen die Bundesjugendspiele statt.
Die Vorbereitung und die Organisation des Wettbewerbs „Turnen“ sowie des Wettkampfs
„Leichtathletik“ erfolgt – in Absprache mit der Schulleitung - durch die Sportkoordinatorin der Schule.
Die Bundesjugendspiele für die Eingangsstufe und für das 1. Schuljahr finden als Wettbewerb „Turnen“ statt.
Vorbereitung:
Der Wettbewerb „Turnen“ findet an einem Wochentag statt. Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin (oder Sportlehrer/Sportlehrerin) geht für eine Schulstunde in die Turnhalle und durchläuft mit seiner/ihrer Klasse die Stationen. Ein Zeitplan wird von dem Sportkoordinator/ der Sportkoordinatorin erstellt. 12 Viertklässler werden an den 7 Stationen unterstützen und helfen. Es wird keine Elternhilfe benötigt.
Ca. 1-2 Wochen vor dem Wettbewerb liegt der Organisationsplan („Wer ist wann mit seiner Klasse in der Halle?“) sowie weitere wichtige Infos in den Fächern der Lehrkräfte
Eine Woche vor dem Wettbewerbstag erhält das Kind eine Wettbewerbskarte (=Laufkarte), auf der alle Stationen als kleine Bilder abgebildet sind.
Im Klassenverband werden die Stationen noch (nach Absprache mit der Koordinatorin) farbig angemalt.
In der Turnhalle steht dann am Wettbewerbstag an jeder Station das gleichfarbige Symbol (siehe Laufkarte des Kindes). Beides dient dazu, dass sich der Schüler/die Schülerin besser orientieren kann.
Ablauf:
In der Turnhalle wird an einem Vormittag (8.00 – ca. 13.00 Uhr) ein Parcours mit
7 Stationen aufgebaut.
Vor den Bundesjugendspielen „Wettbewerb“ werden diese Stationen mehrfach im regulären Sportunterricht aufgebaut. Jedes Kind hat somit die Möglichkeit oft an den
Stationen zu üben und zu trainieren.
Die Stationen orientieren sich an den Fertigkeiten
a) Hängen/Schwingen/Klettern/Schaukeln/Ziehen, b) Stützen/Schieben/Arm-Bein-Koordination, c) balancieren, d) Drehen/Rollen/Überschlagen, e) Springen,
f) Partner (soziales Miteinander).
Ferner gibt es noch die Station „Kletterstangen“. Diese Station ist freiwillig und wurde vor einigen Jahren zusätzlich in den Wettbewerb aufgenommen, da sie besonders für die sehr sportlichen Kinder eine Motivation /Herausforderung darstellt.
Am Wettbewerbstag gehen die Kinder mit dem KL/der KL in die Turnhalle
Das Kind nimmt die Laufkarte immer mit zur entsprechenden Station.
Für jede Übung hat es immer 2 Versuche.
Ist die Übung gelungen, dann zeichnen die älteren Schüler, die vorab in die jeweilige Station eingewiesen wurden, mit einem Smiley oder einem Stempel und ihrem Kürzel
die Station ab. Sollte eine Station – auch nach dem zweiten Versuch – nicht geschafft
sein, dann wird sie durchgestrichen.
Wer alle 6 Stationen plus die Kletterstangenstation geschafft hat, erhält später dann eine Ehrenurkunde (EU). Wurden 5-6 Stationen (ohne Kletterstangen) geschafft, dann erhält das Kind eine Siegerurkunde (SU), wurden 4 oder weniger Stationen geschafft, erhält das Kind eine Teilnehmerurkunde (TU).
Am Ende sammelt der KL/die KL die Laufkarten ein und teilt der Organisatorin möglichst
zeitnah mit, wie viel Urkunden (EU/SU/TU) er/sie für die Klasse benötigt.
Ferner muss noch die Tabelle „Statistik – Wettbewerb – Turnen“ ausgefüllt werden.
Jedes Kind erhält später eine Urkunde, auf dem die eigenen Leistungen vom KL/von der KL notiert sind.
Die Verleihung der Urkunden erfolgt im Klassenverband (letzte Schulwoche, meistens mittwochs nach der großen Pause).
Die Bundesjugendspiele für das 2. Schuljahr finden als Wettbewerb „Leichtathletik“ und für das 3. und 4. Schuljahr finden als Wettkampf „Leichtathletik“ statt.
Vorbereitung:
Ca. 3 Wochen vor dem Wettbewerbstag sollte die Anzahl der Eltern bekannt sein, die am
Wettbewerbstag mithelfen können (bereits auf den Elternabenden im 2. Halbjahr daran erinnern).
Jeder KL/jede KL bemüht sich um Elternhilfe (Pro Klasse: 3 Helfer/Innen sollten die Eltern nicht den ganzen Vormittag bleiben können, müssen noch weitere Mütter/Väter angesprochen werden, die dann später - als Ablösung - direkt in Ostpark kommen können.
Einige der Eltern sollten ihre Handys mitbringen, da der 800m – bzw. 1000 m-Lauf gestoppt werden muss.
Es werden mindestens 14 HelferInnen in der Zeit von 8.30 – ca. 13.00 Uhr benötigt.
Die Namen der HelferInnen werden in die vorbereitete Helferliste (siehe Fach der Schulsportkoordinatorin) eingetragen.
Ca. 1-2 Wochen vor dem Wettkampf liegt der Organisationsplan („Wann ist die Klasse mit welcher Disziplin dran?“) sowie weitere wichtige Infos in den Fächern der Lehrkräfte.
Die Wettkampfkarte (Jungen bzw. Mädchen) wird vom KL/der KL in entsprechender Anzahl kopiert und am Wettkampftag in den Ostpark mitgenommen.
Die Wettkampfkarten verbleiben nach Beendigung der Bundesjugendspiele beim KL/der KL, somit kann er/sie möglichst zeitnah der Organisatorin mitteilen, wie viel Urkunden
(EU/SU/TU) er/sie für die Klasse benötigt.
Ferner muss noch die Tabelle „Statistik – Wettkampf– Leichtathletik“ ausgefüllt werden.
Jedes Kind erhält später eine Urkunde, auf dem die eigenen Leistungen vom KL/von der KL notiert sind.
Ablauf:
Am Wettkampftag treffen sich alle Klassen um 8.00 Uhr auf dem Hof der Schule und gehen zusammen mit den Eltern sowie den KL zum Ostpark.
Der bestehende Organisationsplan/Zeitplan muss eingehalten werden, sonst kommt es zu Verzögerungen. Es lässt sich auch nicht vermeiden, dass zwischen den einzelnen
Disziplinen Wartezeiten entstehen. Man kann sie als Verschnauf-, Toiletten- sowie Trink-
und Essenspausen nutzen.
Alle Schüler/Schülerinnen machen zunächst einen leichtathletischen Vierkampf.
Er besteht aus den Disziplinen: 50 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballwurf sowie einem
800m- (Mädchen) bzw. einem 1000 m-Lauf (Jungen).
Der KL/die KL markiert auf der Wettkampfkarte jeweils die erreichte Leistung. Bei den Disziplinen „Weitsprung“ und „Schlagballwurf“ hat jedes Kind 3 Versuche.
Der beste Versuch kommt dann in die Bewertung.
Bei den Disziplinen „50m-Lauf“ und „800m-/1000m-Lauf“ gibt es nur einen Versuch.
Für die Bewertung (leichtathletischer Dreikampf) werden dann die drei besten Disziplinen addiert. Die schlechteste Disziplin wird gestrichen.
Alle Kinder, die eine EU erhalten haben, werden der Schulleitung mitgeteilt.
Die ausgefüllten Ehrenurkunden erhält die Schulleitung (spätestens am Montag der letzten Schulwoche vor den Sommerferien).
Die Verleihung der Urkunden erfolgt dann in der letzten Schulwoche (meistens donnerstags in der ersten großen Pause).
Alle Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte versammeln sich auf dem Hinterhof.
Die einzelnen Kinder, die eine EU erhalten, werden namentlich von der Schulleiterin aufgerufen und geehrt.
Die restlichen Urkunden (SU und TU) werden anschließend im Klassenverband den Kindern übergeben.
Dienstliche Aufgaben
Grundlage ist die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schuleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 04.11.2011 (Amtsblatt 2011 s. 870.ff.)
Dienstliche Aufgaben der Kolleginnen und Kollegen der Kirchnerschule:
- Klassenführung mit der Führung aller Klassengeschäfte, Lehrberichte,
Versäumnislisten und Vorbereitung der Zeugniskonferenzen
- als Klassenlehrerin mit der Klasse eine Klassenordnung erstellen
- jährliche Besprechung der Schulordnung und der Pausenregelungen mit der eigenen
Klasse
- konsequente Anwendung Pädagogischer Maßnahmen und Dokumentation dieser
Maßnahmen durch die Klassenlehrerin
- Ordnungsmaßnahmen nach der Verordnung werden in der Schülerakte vermerkt
(siehe „Päd. Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen“)
- Führung von Gesprächsprotokollen von sämtlichen Gesprächen, die den Schüler
betreffen. Diese werden in der Akte oder in einer Unterakte der Klassenlehrerin
aufbewahrt
- erstellen eines Förderplans bei Schülern mit Förderbedarf
- Verantwortung für die Pflege des Klassenraumes bzw. Fachräume durch die
Lehrpersonen
- Die Grundreinigung findet in den Sommerferien statt. In dieser Zeit muss der
Klassenraum entsprechend geräumt werden: Regale und Tische sollten frei von
Materialien sein.
- Pro Schuljahr mind. 2-4 Ausflüge bzw. Unterrichtsgänge unternehmen
- als Klassenlehrerin mind. 1-mal in vier Jahren eine mehrtägige Klassenfahrt
unternehmen
- Teilnahme an allen Dienstversammlungen, pädagogischen Konferenzen, Fach-,
Zeugnis- und Gesamtkonferenzen
- Vorlage der Lehrberichte zu den Winter- und Sommerferien
- Kooperation mit den Jahrgangskolleginnen und Kollegen sowie die Absprache mit den
Fachkolleginnen der Klasse
- Frühzeitige Einbindung der Föderschullehrkräfte
- Zusammenarbeit mit ZfE, SPZ, Erziehungsberatung, Logopäden und Ergotherapeuten
etc.
- Regelmäßige Kommunikation und Kooperation mit den Horten und der Betreuung
- wenn notwendig, enge Zusammenarbeit mit dem Sozialrathaus
Dropbox
Was ist Dropbox?
Dropbox ist eine Software, die Computer über einen einzigen Ordner verknüpft. Dropbox bietet eine einfache Art, Dateien online zu sichern und zwischen Computern zu synchronisieren.
- Die Dropbox Desktop-Anwendung ist eine Software, die einen Ordner auf dem Desktop-Computer überwacht. Sobald an den Dateien in diesem Ordner Änderungen vorgenommen werden, synchronisiert die Dropbox Desktop-Anwendung den Ordner auf den anderen Computern und auf der Dropbox Website.
- Auf der Dropbox Website kann man über einen Webbrowser von einem beliebigen Computer aus auf die eigenen Dateien zugreifen. Zudem kann man über die Dropbox Website Dateien und Ordner für andere freigeben.
- Auf der Dropbox Website für mobile Geräte und mit Dropbox Apps kann man von einem Mobilgerät aus auf die Dropbox zugreifen, damit man seine Dateien jederzeit und überall zur Hand hat.
Dropbox für die Kirchnerschule
Die Dropbox soll für die Lehrkräfte der Kirchnerschule eine Möglichkeit seine Dateien zu sammeln und auszutauschen. Diese Dateien können den Unterricht direkt (Arbeitsblätter, Arbeiten …), Unterrichtsorganisatorisches (Elternbriefe …), oder aber Dinge des Schullebens (Feste, Kennenlerntage …) betreffen.
Der Dropbox Dateien hinzufügen
Alternative 1: Datei in den Ordner „Dropbox“ ziehen und dort ablegen
(drag-and-drop).
Alternative 2: Datei mit rechter Maustaste anklicken, „kopieren“ auswählen, Zielordner in der Dropbox öffnen, rechte Maustaste drücken und „einfügen“ auswählen!
Alternative 3: Datei öffnen und in der Dropbox speichern!
Das blaue Symbol weist darauf hin, dass die Datei mit Dropbox synchronisiert wird.
Das grüne Symbol bedeutet, dass die Synchronisierung der Datei abgeschlossen ist.
Der Dropbox Ordner
Wenn die Dropbox Desktop-Anwendung installiert wurde, erstellt Dropbox einen Dropbox Ordner auf der Festplatte. Der Dropbox Ordner verhält sich wie alle anderen Ordner auf der Festplatte. Wenn eine Datei in den Dropbox Ordner verschoben wird, wird diese Datei auch gleichzeitig in die Dropbox Ordner auf der Dropbox Website und auf die anderen Computer kopiert.
Speicherplatz und Kosten
Ein Dropbox-Konto mit 2 GB Speicher (wobei gelöschte und geänderte Dateien keinen verfügbaren Speicherplatz belegen) ist kostenfrei. Den verfügbaren Speicherplatz kann man jederzeit auf der Kontoübersichtsseite unter: https://www.dropbox.com/account?cl=de einsehen.
Weitere Informationen zu Dropbox
Weitere Informationen gibt es im Internet unter dropbox.com. Eine Tour durch Dropbox (https://www.dropbox.com/tour?cl=de) und ein Hilfecenter (https://www.dropbox.com/help?cl=de) stehen dort auch zur Verfügung.
Nejprodávanější zboží
—————
—————
—————
—————







